Montag, 16. Juni 2014

Südafrika: Geburtsurkunde von Minderjährigen nicht vergessen!

update (23 Feb 2015): Laut der südafrikanischen Tourismuswebsite Tourism Update, hat ein Sprecher des Department of Home Affairs ihnen gegenüber bestätigt, dass die Geburtsurkunde in englischer Sprache vorliegen muss. Das wiederum wiederspricht den Aussagen in einem gemeinsamen Statement (pdf) des Department of Home Affairs und dem Department of Tourism. Man kann nochmehr gespannt sein!

update (17 Feb 2015): Der südafrikanische Präsident Jacob Zuma hat in seiner State of the Nation address am 12 Feb 2015 verkündet, dass die Neuregelung der Visavorschriften für Südafrika nochmal überprüft werden sollen. Man kann gespannt sein!
We will also prioritise the review of visa regulations to strike a balance between national security and growth in tourism. [src.]

update (16 Sept 2014): Die südafrikanische Nachrichtenwebsite Eyewitness News vermeldet gerade via Twitter, dass die Einführung der Regelung wonach Kinder unter 18 Jahre für die Einreise nach Südafrika nicht nur ihren Reisepass, sondern auch eine offizielle Geburtsurkunde aus welcher beide Eltern hervorgehen benötigen, von Oktober 2014 auf den 01 Juli 2015 verschoben worden ist!


Wenig überragende touristische Nachrichten kamen vor ein paar Tagen aus Südafrika. Nichts wirklich Schlimmes, aber für Reisende mit Kind im Land am Kap eine sicherlich eher nervige, weil doch ggf. aufwendige Neuregelung. Ab 01 Oktober 2014 benötigen Kinder unter 18 Jahre für die Einreise nach Südafrika nicht nur ihren Reisepass, sondern auch eine offizielle Geburtsurkunde aus welcher beide Eltern hervorgehen. Die südafrikanische Regierung möchte damit Kindesentführungen und Menschenhandel im Land besser vorbeugen. Eigentlich sollte die Neuregelung, die am 26 Mai 2014 in Kraft getreten ist, ab 01 Juli 2014 gelten. Nach erfolgreichen Protesten, vorallem durch die südafrikanische Tourismuswirtschaft, konnte allerdings erreicht werden, dass die neuen Regelungen für Reisen von Minderjährigen erst ab Oktober 2014 in Kraft treten. Das Auswärtige Amt hat in den aktuellen Länderinformationen zu Südafrika die Neuregelungen wie folgt zusammen gefasst:

Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen. (Hinweis: Am 10. Juni 2014 teilte das südafrikanische Innenministerium ergänzend mit, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Oktober 2014 zwingend vorgeschrieben ist.)
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten. (via AA am 16 Juni 2014)

Wie dem auch sei: Südafrika ist und bleibt ein fantastisches Reiseland und das Mitführen der Geburtsurkunde bei Reisen mit Kind ist sicherlich kein allzu großes Problem. Vom Beschaffen, Übersetzen, Beglaubigen etc. mal nicht zu reden. Trotzdem gutes Reisen!

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