update (17 Feb 2015): Der südafrikanische Präsident Jacob Zuma hat in seiner State of the Nation address am 12 Feb 2015 verkündet, dass die Neuregelung der Visavorschriften für Südafrika nochmal überprüft werden sollen. Man kann gespannt sein!
We will also prioritise the review of visa regulations to strike a balance between national security and growth in tourism. [src.]
update (16 Sept 2014): Die südafrikanische Nachrichtenwebsite Eyewitness News vermeldet gerade via Twitter, dass die Einführung der Regelung wonach Kinder unter 18 Jahre für die Einreise nach Südafrika nicht nur ihren Reisepass, sondern auch eine offizielle Geburtsurkunde aus welcher beide Eltern hervorgehen benötigen, von Oktober 2014 auf den 01 Juli 2015 verschoben worden ist!
#immigration Birth Certificate requirement was to have kicked in in July, was pushed back to October, now to June next year GD
— EWN Reporter (@ewnreporter) September 16, 2014
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen. (Hinweis: Am 10. Juni 2014 teilte das südafrikanische Innenministerium ergänzend mit, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Oktober 2014 zwingend vorgeschrieben ist.)
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten. (via AA am 16 Juni 2014)
Wie dem auch sei: Südafrika ist und bleibt ein fantastisches Reiseland und das Mitführen der Geburtsurkunde bei Reisen mit Kind ist sicherlich kein allzu großes Problem. Vom Beschaffen, Übersetzen, Beglaubigen etc. mal nicht zu reden. Trotzdem gutes Reisen!
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