Mal wieder stellt sich das Recht auf die Seite von Reisenden. In einem (mehr oder minder) aktuellen Fall hat das Gericht nun entschieden, dass Entschädigungen gezahlt werden müssen.
Was war passiert? Im Mai 2005 wollte ein Ehepaar von Berlin über Amsterdam auf die Karibikinsel Aruba fliegen. Die niederländische Fluglinie KLM strich allerdings zwei Stunden vor Abflug den Zubringerflug von Berlin nach Amsterdam sowie den Weiterflug von Amsterdam in die Karibik und gab den Reisenden stattdessen neue Tickets für den folgenden Tag. Als es zur Klage kam, wollte die KLM nur für den ausgefallenen Zubringerflug 250 Euro Ausgleich zahlen, nicht jedoch 600 Euro für die gesamte Flugstrecke, wie dies ein Reisender laut BGH zu Recht gefordert hatte.
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof nun entschieden: Wird ein direkter Zubringerflug gestrichen und kommt der Passagier deshalb auch mit dem anschließenden Fernflug verspätet ans Ziel, müssen Airlines ihren Kunden für beide Flüge eine Ausgleichszahlung leisten. (AZ: Xa ZR 15/10)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen