Fährt man also mit einem jener "älteren" Gefährte nach Paris und hat zum Beispiel die Unterkunft innerhalb der Umweltzone gebucht, muss man entweder ausserhalb der Fahrverbotszeiten anreisen (Abreise nicht vergessen!) oder aber das Auto jenseits des Stadtautobahnrings parken und auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis umsteigen. Als Nachweis für das Alter des Fahrzeugs wird zunächst die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) herangezogen. Ab 2017 soll dann aber auch eine Art "Umweltplakette" eingeführt werden.
Verstöße gegen die neue Regelung in Paris werden ab dem 01 September 2016 geahndet. Bis dahin weist die Polizei bei Verstößen lediglich auf die neue Rechtslage hin. Ab September beträgt die fällige Geldbuße dann 35€ und ab 01 Januar 2017 78€. Trotzdem viel Spaß in Paris und gutes Reisen.
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