Donnerstag, 30. Januar 2014

EU ändert Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck

Seit nunmehr sieben Jahren dürfen wir Flugpassagiere Flüssigkeiten über 100ml nicht mehr im Handgepäck mit in den Flieger nehmen. Alles unter 100ml, also vorallem Cremes, Gels oder Sprays, muss zudem feinsäuberlich in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter gepackt werden. Dank einer neuen Kontrolltechnik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoff, gibt es künftig einige Änderungen, die die Mitnahme von Flüssigkeiten ein wenig erleichtern werden.
Mit Wirkung vom 31 Januar 2014 hat die Europäische Union ihre Rechtsvorschriften für die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen dahingehend geändert, dass Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen sind. Diese müssen sich allerdings in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befinden und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft worden sein. Mit dieser Kontrolltechnik werden ab dem Stichtag ebenso flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen untersucht.
Wie schon gehabt, bleiben kleinere Menge an Flüssigkeit zur Mitnahme erlaubt, insofern das Volumen des Behältnisses der Flüssigkeit 100 ml nicht übersteigt und das Behältnis sich in dem oben bereits beschriebenen Beutel befindet. Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, sind auch weiterhin nicht zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen. Alle weiteren Infos findet ihr hier (pdf). Gutes Reisen und Verpacken!


via bmi.bund.de > download (pdf)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen