Mittwoch, 12. August 2020

Auswärtiges Amt: Reisewarnung für Spanien ausgeweitet! [update]

update (03 September 2020): Das Auswärtige Amt (AA) hat jetzt auch für die kanarischen Inseln mit Schwerpunkten auf Gran Canaria und Teneriffa eine Reisewarnung ausgesprochen, da laut Robert-Koch-Institut (RKI) die Inzidenzen auch dort derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage liegen.

update (15 August 2020): Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Spanien, mit Ausnahme der kanarischen Inseln, aufgrund hoher Infektionszahlen zum Risikogebiet erklärt. Daher warnt das Auswärtige Amt (AA) vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien. Regionale Infektionsherde gibt es insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien, Navarra, La Rioja, Kastilien und Léon, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Balearen. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen.

Das Auswärtige Amt (AA) hat die Reisewarnung für Spanien aktualisiert und diese nun auch für die Autonomen Gemeinschaften Madrid und Baskenland ausgesprochen. Zuvor galt die offizielle Reisewarnung nur für Katalonien (inklusive Barcelona), Aragón und Navarra. Laut dem AA hat das Robert-Koch-Institut die Regionen zu Risikogebieten erklärt, da es derzeit zu mehr als 50 Fällen von Covid-19 pro 100.000 Einwohner in einem Zeitfenster von sieben Tagen kommt. Solltet ihr trotz der Ausweisung als Risikogebiet bzw. der daraus resultierenden Reisewarnung einen Trip nach Madrid bzw. ins Baskenland planen, müßt ihr euch nach der Rückreise nach Deutschland in direkt in häusliche Quarantäne begeben bzw. bei der Einreise nach Deutschland einen kostenlosen verpflichtenden PCR-Test machen lassen. Ist der Test negativ, gelten die Quarantäneregelungen nicht. 

Zum Untschied zwischen einer Reisewarnung und einem Reisehinweis: Das Auswärtige Amt (AA) spricht eine Reisewarnung aus, "wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht" [src.]. Ein Reisehinweis hingegen enthält in der Regel nur "für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen" [src.]. Gutes Reisen allerseits und bleibt gesund!


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