Posts mit dem Label alkohol werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label alkohol werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 30. April 2013

Urlaub: Promillegrenzen für Fahrradfahrer in Europa

Interessanterweise gibt es seit einigen Jahren wieder den Trend, im (Kurz-)Urlaub bzw. in der Freizeit Fahrräder zu mieten. Viele Städte und Regionen haben bereits darauf reagiert und entsprechende Systeme eingeführt, die es den Nutzern erlauben recht kostengünstig, problemlos und rund um die Uhr vielerorts Fahrräder auszuleihen und dezentral wieder abzugeben. Die vorherrschende Urlaubs- bzw. Freizeitstimmung verführt allerdings, und da schließe ich mich einfach mal mit ein, auch gerne mal zu einem eher unüblich frühen Bierchen oder Wein. Da man als Fahrradfahrer jedoch ebenso ein Verkehrsteilnehmer ist wie als Autofahrer, gelten natürlich auch gewisse Promillegrenzen, die man besser einhalten sollte. Der ADAC hat sich diese in Europa mal genauer angeschaut und für 19 Staaten, wie zum Beispiel Belgien, die Niederlande, Großbritannien, Frankreich oder Österreich, die jeweiligen Promillegrenzen für Fahrradfahrer und die entsprechenden Sanktionen herausgesucht. Grundsätzlich gilt natürlich auch mit dem Fahrrad das unverrückbare "Don't drink & drive", aber ein Blick auf die untenstehende Tabelle lohnt sich trotzdem allemal! Gutes Reisen! Kudos ADAC.

(c) ADAC

Montag, 27. Februar 2012

Frankreich: Ab Juli 2012 müssen Autofahrer einen Alkoholtester im Wagen mit sich führen

update (11 Okt 2012): Gute Nachricht für alle Autourlauber in Frankreich: Laut ADAC werden in Frankreich erst ab März 2013 Bußgelder für die verhängt, die ohne das vorgeschriebene Alkoholtestgerät erwischt werden.

update (06 Juni 2012): Weitere Details zu den Alkoholtestern und allgemeine Informationen für Autofahrer in Frankreich hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Internet zusammengestellt. Dort kann auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Fakten für Autofahrer kostenlos heruntergeladen werden.

Interessante News gibts aus Frankreich. Ab dem 01 Juli 2012 müssen alle Autofahrer einen Alkoholtester im Auto mit sich führen. Dies sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Allerdings werden erst nach einer viermonatigen Übergangsfrist ab dem 01 November 2012 Geldbußen über 11€ fällig. Das Verkehrsministerium in Frankreich verspricht sich durch die neue Vorschrift eine Reduzierung der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel war.
Die Alkoholtester sind in Apotheken und Supermärkten zu bekommen und werden preislich bei ca. 2€/Stück liegen. Kann man machen... Mir stellt sich allerdings die Frage, ob diese Alkoholtester dann auch hier erhältlich sein werden, oder ob an der Grenze extra neue Alkoholtestershops eröffnet werden. Tolle Idee, Frankreich... Achso, das ganze gilt natürlich auch für Motorradfahrer.

Mittwoch, 4. Mai 2011

Radfahrer sollten nicht zu tief in den Maßkrug schauen

Wer für den Biergartenbesuch oder den Vatertagsausflug auf das Fahrrad umsteigt, hat damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Der ADAC weist darauf hin, dass auch Radfahrer sich bei einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar machen. Kommt es durch den Alkoholgenuss zu Ausfallerscheinungen wie etwa Fahren in Schlangenlinien genügen schon geringere Werte.
Die Alkoholfahrt mit dem Rad führt nicht nur zu einer empfindlichen Geldstrafe: Nach der Rechtsprechung (so zuletzt VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14. 3. 2011, Az.: 7 L 223/11) muss ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Der Fahrerlaubnisinhaber muss dabei nachweisen, dass eine Alkoholfahrt mit Kraftfahrzeugen nicht zu erwarten ist. Wird das Gutachten nicht rechtzeitig vorgelegt, so muss die Führerscheinstelle davon ausgehen, dass der Führerscheininhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und entzieht daher die Fahrerlaubnis.
Alkohol auf dem Drahtesel kann aber noch weitergehende Folgen haben. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 8. 2. 2010, Az.: 11 C 09.2200) deutlich gemacht, dass auch die Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt werden kann, wenn dies für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erforderlich ist. Dann verliert man nicht nur seinen Führerschein, sondern darf auch nicht mehr mit dem Fahrrad fahren! [via ADAC]