Freitag, 19. Februar 2010

Bundesgerichtshof: Fluggäste können bei großen Verspätungen Geld zurückverlangen

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes können Fluggäste bei erheblichen Verspätungen ihr Geld zurückverlangen. Bei Verspätungen bezüglich der Ankunft eines Fluges um mindestens drei Stunden, können Reisende eine Ausgleichszahlung verlangen. Mit dieser Entscheidungen kommt der Bundesgerichtshof einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach, der unter Verweis auf die EU-Verordnung zu Fluggastrechten genauso entschieden hatte.
Die Kläger am BGH hatten einen Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück gebucht. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte des vorgesehenen Flugzeugs und erfolgte erst am nächsten Tag mit einer Verspätung von etwa 25 Stunden in Frankfurt an. Daraufhin verklagten die Betroffenen die Fluggesellschaft auf eine Ausgleichszahlung von 600€/Person. Diese Summeist in der Fluggastrechte-verordnung für den Fall einer Annullierung des geplanten Fluges vorgesehen. Die beklagte Airline lehnte eine Ausgleichszahlung ab, weil es sich lediglich um eine Verspätung gehandelt habe, die nach der Verordnung nicht ausgleichspflichtig sei. Gemäß des Urteils des BGH muss die Airline die Summe von 600€/Person nun zahlen.
Mehr infos zum Urlteil gibts hier (Tagesschau.de) und hier (Pressemitteilung des BGH).

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