Dienstag, 30. Juni 2020

Flüge nach Italien: Neue Handgepäckregelung tritt in Kraft! [update]

update (04 August 2020): Bei Flügen nach, von oder in Italien gilt bereits seit dem 15 Juli 2020 nicht mehr die zuvor eingeführte neue Handgepäckregelung.

Auf Flügen nach und in Italien ist die Nutzung der Gepäckfächer über den Sitzen in der Flugzeugkabine küntig nicht mehr erlaubt. Laut einer Verordnung der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC ist die Nutzung aus sicherheitsrelevanten Gründen verboten. Es dürfen nur Gepäcktücke mit an Bord gebracht werden, die sich unter dem jeweiligen Vordersitz verstauen lassen. Daraus ergibt sich, dass zum Beispiel die beliebten Handgepäcktrolleys aufgrund ihrer Maße nicht mehr als Handgepäck mit an Bord genommen werden dürfen. Durch das Nutzungsverbot der Gepäckfächer soll das übliche Gedränge auf den Gängen an Bord vor Start bzw. nach der Landung verhindert werden und somit das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus minimiert werden.
Die ENAC weißt darauf hin, dass die Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren erheben dürfen, wenn das ursprünglich als Handgepäck gedachte Gepäckstück aufgrund der neuen Verordnung im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden muss. Viel Spaß in
Italien, gutes Reisen und bleibt gesund!


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