Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen mit Covid-19 gilt seit dem gestrigen Montag (19 Oktober 2020) in der gesamten Schweiz in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs eine Maskenpflicht. Folglich muss zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Restaurants-, Bar- oder Klubbetrieben, Diskotheken, Poststellen oder Reisebüros, Hotels, Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Stätten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Verstösse gegen die Maskenpflicht können gestützt auf das Epidemiengesetz der Schweiz mit einer Busse bis 10 000 Franken (ca. 9.300€) bestraft werden. Seit dem 06 Juli 2020 gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr. Zudem sind seit dem 19 Oktober 2020 spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum in der Schweiz verboten. In Restaurants, Kneipen und Cafes sowie in Unterhaltungsbetrieben darf nur noch sitzend gegessen und getrunken werden. Das gilt auch im Aussenbereich von Bars und Restaurants. Viel Spaß in der Schweiz, gutes Reisen und bleibt gesund!
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