update (16 November 2020): Mit Wirkung vom 15. November 2020 gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) für ganz Schweden.
update (07 November 2020): Die Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) gilt ab dem 08 November 2020 für ganz Schweden, mit der Ausnahme der Provinz Västernorrland.
update (30 Oktober 2020): Die Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) gilt ab dem 01 November 2020 auch für die Provinzen (Iän) Dalarna, Halland, Kronoberg, Skåne, Västmanland und Västra Götaland.
update (22 Oktober 2020): Ab dem 24 Oktober 2020 gilt die Teilreisewarnung für Schweden auch für Provinzen (Iän) Jönköping und Östergötland.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Regionen (län) Stockholm, Uppsala, Örebro und Jämtland in Schweden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit Covid-19 (Inzidienz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage) zu Risikogebieten erklärt. Daher hat das Auswärtige Amt (AA) eine Reisewarnung für die vier Regionen ausgesprochen. Diese gilt ab 17 Oktober 2020. Für Einreisende nach Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in den Regionen (län) Stockholm, Uppsala, Örebro und Jämtland aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Quarantäne bestehen.
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