Am 29. April 2011 wird an deutschen, sowie einigen anderen EU-Flughäfen, das bisherige Flüssigkeitsverbot teilweise aufgehoben. Allerdings gilt dieses nur für Transitpassagiere aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die via Drittstaaten in die EU einfliegen und dort noch einmal umsteigen. Wer also zum Beispiel ein kanadischen Pass besitzt, per Langstreckenflug aus den USA kommend in Düsseldorf landet und von dort nach Hamburg weiterfliegt, ist teilweise vom Flüssigkeitsverbot ausgenommen. Diese Passagiere dürfen ab Ende April Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, die in einem Duty-Free-Shop jenseits der Bordkartenkontrolle gekauft wurden, die in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel verschlossen sind und denen ein Kaufbeleg beiliegt, der nicht älter als 36 Stunden ist.
Das Flüssigkeitsverbot am 29. April 2013 in der EU vollständig aufgehoben werden. Bis dahin soll es Detektoren in Serienreife geben, die Flüssigkeiten in einem geschlossenen Handgepäckstück analysieren können.
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