Es tut sich mal wieder was in Bezug auf das Handgepäck bei Flügen. Der Low-Cost Carrier
easyJet führt zum 02 Juli 2013 eine sogenannte
Handgepäckgarantie ein. Diese besagt, dass ein Stück Handgepäck, welches einschließlich Rollen und Griffen nicht größer als 50x40x20cm ist, auf jeden Fall (Garantie!) vom Fluggast entweder im Gepäckfach oder ggf. unter dem Sitz vor ihm verstaut werden kann. Entspricht das Gepäckstück nicht den Maßen, sondern ist größer, aber überschreitet nicht die Maximalgröße von 56x45x25cm, kann es trotzdem passieren, dass das Handgepäck bei manchen stark ausgelasteten Flügen aufgegeben werden muss. Handgepäckstücke, die sich als größer als 56x45x25cm erweisen, müssen grundsätzlich aufgegeben werden.
Ausnahmen gibt es natürlich trotzdem: Ist der Fluggast Inhaber einer
easyJet Plus-Karte oder hat einen
Flexi-Tarif oder einen Sitzplatz ganz vorne bzw. mit besonders großer Beinfreiheit gebucht, kann ein Stück Handgepäck mit einer maximalen Größe von 56x45x25cm einschließlich Rollen und Griffen mit an Bord gebracht werden.
Bei Flügen mit
easyJet besteht auch weiterhin keine Gewichtsbeschränkung, solange das Gepäckstück sicher und ohne Hilfe in einem Gepäckfach verstaut und aus diesem wieder herausgenonmmen werden kann. Zu dem einen "Handgepäckstück", welches der Fluggast mit an Bord bringen kann, zählt eine Tasche, Laptop-Tasche, Aktentasche, Handtasche, Gürteltasche, Tragetasche, ein Rucksack oder ein Brautkleidersack. Zu den Dingen, die zusätzlich zu dem einen "Handgepäckstück" erlaubt sind, zählen: ein Mantel, Schal, Schirm, Krücken oder Gehhilfe/Gehstock und eine Tragetasche der Standardgröße mit Duty-Free-Artikeln, die auf dem Abflugflughafen gekauft wurden. Gutes Reisen!