Der Zutritt zur Insel Helgoland ist nur dann möglich, wenn die einreisende Person ein vorgegebenes Einreisedokument ausgefüllt, unterzeichnet und auf dem Schiff bzw. am Flughafen ordnungsgemäß abgibt. Füllt man das Einreisedokument nicht aus, wird der Zutritt zur Insel verwährt. Viel Spaß auf Helgoland, gutes Reisen und bleibt gesund.
*gemäß § 1 Abs. 4 oder 5 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein vom 01.09.2020
**gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein vom 01.09.2020
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