Donnerstag, 3. September 2020

Coronavirus: Für die Nordseeinsel Helgoland gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen!

Für die Nordseeinsel Helgoland gelten zumindest bis zum 04 Oktober 2020 Zugangsbeschränkungen. Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach Helgoland in einem Risikogebiet* aufgehalten haben und auf die kein Ausnahmetatbestand** zutrifft, ist es gemäß einer Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg nicht erlaubt Helgoland zu betreten. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind Personen, die nachweisen können, dass sie auf Helgoland über eine geeignete Möglichkeit der Absonderung (Quarantäne) verfügen.
Der Zutritt zur Insel
Helgoland ist nur dann möglich, wenn die einreisende Person ein vorgegebenes Einreisedokument ausgefüllt, unterzeichnet und auf dem Schiff bzw. am Flughafen ordnungsgemäß abgibt. Füllt man das Einreisedokument nicht aus, wird der Zutritt zur Insel verwährt. Viel Spaß auf Helgoland, gutes Reisen und bleibt gesund.

*gemäß § 1 Abs. 4 oder 5 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein vom 01.09.2020
**gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 der
Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein vom 01.09.2020

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