Dienstag, 22. September 2020

München führt Maskenpflicht in der Innenstadt ein! [update]

update (14 Oktober 2020): Die Maskenpflicht in Münchens Fußgängerzone (von 9 bis 23 Uhr, einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz sowie der Sendlinger Straße mit Sendlinger-Tor-Platz) und auf dem Viktualienmarkt und den Gehwegen im Tal ist seit dem 12 Oktober 2020 erneut in Kraft gesetzt worden. Zudem gilt wie an den vergangenen Wochenenden auch jetzt wieder von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. Neu hinzugekommen is ein generelles Alkohol-Ausschankverbot in der Gastronomie täglich ab 22 Uhr. Also auch außerhalb der oben beschriebenen Plätze im gesamten Stadtgebiet und an allen Tagen.

update (09 Oktober 2020): Die generelle Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt Münchens wurde wieder aufgehoben. Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von maximal 10 Personen.

update (25 September 2020): Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Demnach ist im Bereich Sendlinger-Tor-Platz, Viktualienmarkt, Schützenstraße und Fußgängerzone in der Altstadt inkl. der folgenden angrenzenden Straßen: beidseitige Gehwege im Tal (im Bereich der Hausnummern 1 bis 48), Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße (Anlage 1) sowie im Stachus-Untergeschoss (Anlage 2) ist im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht).

Die bayerische Hauptstadt München verschärft höchstwahrscheinlich ab dem 24 September 2020 die Maßnamen gegen die Corona-Pandemie, da die 7-Tage Inzidenz in den vergangenen Tagen anhaltend den Schwellenwert von 50 überschritten hat. Es wird zum Beispiel eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt eingeführt. Außerdem ist in München künftig der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen (bisher waren es 10 Personen) gestattet. Im Laufe des Tages soll die städtische Allgemeinverfügung mit dem exakten Wortlaut der Regelungen und Geltungsbereichen veröffentlicht werden. Ich halte euch auf dem Laufenden. Viel Spaß in München, gutes Reisen und bleibt gesund!

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